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   OVG Saarland, 15.05.2001 - 2 N 10/99   

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OVG Saarland, 15.05.2001 - 2 N 10/99 (https://dejure.org/2001,31240)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.05.2001 - 2 N 10/99 (https://dejure.org/2001,31240)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 2 N 10/99 (https://dejure.org/2001,31240)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Dem wie auch den ungeachtet der von Seiten der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf den für den baurechtlichen Nachbarschutz ansonsten grundsätzlich anerkannten Repräsentationsgedanken vorgetragenen Bedenken gegen eine aus dem Wohnrecht der Antragstellerin herzuleitende Anknüpfungsmöglichkeit an das Wohnrecht im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO(vgl. zu der in Einzelfällen sogar Mietern eingeräumten Antragsbefugnis etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.5.2001 - 2 N 10/99 -, bei juris, betreffend die Antragsbefugnis eines Mieters hinsichtlich eines Bebauungsplans zur Anlegung unter anderem eines größeren Parkplatzes, BVerwG, Urteile vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, und vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51, zu der Frage einer Abwägungsbeachtlichkeit (heute: § 1 Abs. 7 BauGB) der Interessen eines Mieters, vor zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu bleiben, sowie - dieser Rechtsprechung folgend - OVG Lüneburg, Urteil vom 31.5.2007 - 1 KN 265/05 -, BRS 71 Nr. 40) braucht mit Blick auf ihre Eigentümerstellung hinsichtlich der Parzelle Nr. 215/1 nicht nachgegangen zu werden.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Nach der Rechtsprechung des Senats können auch an einem im Plangebiet eines Bebauungsplans liegenden Grundstück lediglich obligatorisch Berechtigte wie Mieter und Pächter in einem Normenkontrollverfahren antragsbefugt sein.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2017 - 2 C 293/16 -, juris, zu einem Fall, in dem sich der Pächter eines repräsentativen Anwesens, in dem er ein Bordell einrichten und betreiben wollte, gegen eine entgegenstehende Veränderungssperre wandte; für Mieter im Zusammenhang mit Festsetzungen zum Lärmschutz in Bebauungsplänen beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2001 - 2 N 10/99 -, juris; zu den Einzelheiten und den Fallgruppen etwa v. Ablbedyll in Bader u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 47 Rn 68 m.w.N.) Das ist hier anzunehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

    In der Rechtsprechung ist insofern jedoch anerkannt, dass einen Antrag auf Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplanes auch ein Mieter stellen kann, sofern seine schutzwürdigen Interessen von den Festsetzungen berührt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 136; Urteil vom 11.11.1988, DVBl 1989, 359; vgl. zuletzt OVG NRW, Urteil vom 11.09.2008, DVP 2009, 475; s.a. SaarOVG, Urteil vom 15.05.2001, 2 N 10/99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Dies betrifft sowohl die Frage der Führung und Dimensionierung der Verkehrswege (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 15.05.2001, 2 N 10/99, Juris) als auch der richtigen Prognose des künftigen Verkehrsaufkommens.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2017 - 2 C 293/16 -, juris , zu einem Fall, in dem sich der Pächter eines repräsentativen Anwesens, in dem er ein Bordell einrichten und betreiben wollte, gegen eine entgegenstehende Veränderungssperre wandte; für Mieter im Zusammenhang mit Festsetzungen zum Lärmschutz in Bebauungsplänen beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2001 - 2 N 10/99 -, juris ; zu den Einzelheiten und den Fallgruppen etwa v. Ablbedyll in Bader u.a., VwGO , 7. Auflage 2018, § 47 Rn 68 m.w.N. < schließen Das ist hier anzunehmen.
  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt ist, wenn der Antragsteller Eigentümer eines im Plangeltungsbereich gelegenen Grundstückes ist, sich durch eine für sein Grundstück getroffene Bebauungsplanfestsetzung beschwert fühlt und dies auch geltend macht, da der Bebauungsplan im Verständnis von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken seines Eigentums bestimmt (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 10.03.1998, BRS 60 Nr. 44; Beschluss vom 22.08.2000, Baurecht 2000, 1834, OVG des Saarlandes, Normenkontrollurteil vom 15.05.2001 - 2 N 10/99 -).
  • OVG Saarland, 23.01.2017 - 2 C 293/16

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung - Zurechenbarkeit des erledigenden

    Nach übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist ferner allgemein eine Klärung durch den Prozess aufgeworfener schwieriger Rechtsfragen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht (mehr) veranlasst.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.8.2012 - 2 B 178/12 -, vom 21.12.2011 - 2 B 353/11 -, SKZ 2012, 100, Leitsatz Nr. 56, vom 15.1.2008 - 2 A 15/07 -, SKZ 2008, 231 Leitsatz Nr. 68, vom 16.12.2004 - 1 R 4/03 und 1 R 5/03 -, SKZ 2005, 101, Leitsatz Nr. 66, vom 29.12.2004 - 1 U 3/04 und 1 U 4/04 -, SKZ 2005, 101, Leitsatz Nr. 67, vom 31.5.2006 - 2 Q 3/06 -, SKZ 2006, 227, Leitsatz Nr. 82, vom 24.5.2007 - 2 R 6/07 und 2 R 7/07 -, sowie vom 23.12.2014 - 2 A 342/13 -, m.w.N.) Mit Blick auf den Vortrag der Antragsgegnerin zur lediglich schuldrechtlichen Berechtigung des Antragstellers an dem für die Errichtung des Bordells vorgesehenen Gebäude im Planbereich ist festzuhalten, dass auch Mietern und Pächtern nicht von vorneherein und generell eine Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren fehlt.(vgl. zu den Einzelheiten und den Fallgruppen etwa v. Ablbedyll in Bader u.a., VwGO, 6. Auflage 2014, § 47 Rn 67 m.w.N., für Mieter beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2001 - 2 N 10/99 -, bei juris) Das kann speziell in dem Fall gelten, in dem sich aus der angegriffenen Rechtsnorm - wie hier aus der Veränderungssperre - Beschränkungen für eine vom Antragsteller beabsichtigte Nutzung ergeben.
  • OVG Saarland, 30.10.2001 - 2 N 4/00

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbebauungsplanes und einer Satzung über die

    In der Rechtsprechung zur Normenkontrolle von Bebauungsplänen ist anerkannt, daß diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt ist, wenn der Antragsteller Eigentümer eines im Plangeltungsbereich gelegenen Grundstücks ist, sich durch eine für sein Grundstück getroffene Bebauungsplanfestsetzung beschwert fühlt und dies auch geltend macht, da der Bebauungsplan im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmt (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 10.3.1998, BRS 60 Nr. 44; Beschluß vom 22.8.2000, Baurecht 2000, 1834; OVG des Saarlandes, Normenkontrollurteil vom 15.5.2001 - 2 N 10/99 -).
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